STEUERERKLÄRUNGEN

  • Als Unternehmer sind die Steuererklärungen Ergebnis der steuerlichen Gewinnermittlung, die mit dem JAHRESABSCHLUSS endet. Hieraus werden Einkommensteuererklärung oder Feststellungserklärung, Gewerbesteuererklärung und ggfs. Körperschaftsteuererklärung sowie die Umsatzsteuererklärung entwickelt.
  • Als Arbeitnehmer geben Sie nur eine Einkommensteuererklärung ab. Hier prüfen wir zum Beispiel die Stichworte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Beim Jobwechsel sorgen vielleicht ein Umzug oder aber auch die Abfindung des alten Arbeitgebers für Fragen.